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Einleitung zu den „regional & fair“-Richtlinien

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Um
den „regional & fair“-Richtlinien des Biokreis zu
entsprechen muss der teilnehmende Betrieb nachweisen, dass er nach den
Vorgaben der EG Öko-VO (Nr. 834/2007 und 889/2008) bzw. nach den
jeweils gültigen Regeln der anerkannten Ökoverbände
wirtschaftet. Regionaler Rohstoffbezug, Qualitätsmanagement und
Herkunftssicherheit wie auch Partnerschaften auf Basis fester
Lieferverträge und fairer Preise sind darin wichtige Kriterien.
Ein maßgebliches Thema ist auch die Stärkung des regionalen
Absatzes. Soziale Kriterien wie die Besetzung von Ausbildungs- und
Arbeitsplätzen mit Bewerbern aus der Region werden in den
Richtlinien ebenfalls festgehalten. Darüber hinaus ist die
Förderung alter Nutztierrassen und Kulturpflanzen ein
Bewertungskriterium.
Die Einhaltung der Richtlinien wird jährlich im Zuge der Kontrolle
durch staatlich anerkannte Öko-Kontrollinstitute geprüft.
Nach erfolgreicher Zertifizierung durch den Biokreis sind die
beteiligten Betriebe berechtigt, das Logo „regional & fair“ zu nutzen und damit ihre Produkte als regionale und faire Bio-Lebensmittel zu kennzeichnen.
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